Gilt in unserer Praxis weiter eine Maskenpflicht?! Ja, zu Ihrer und unserer Sicherheit.
Liebe Patient:innen, liebe Eltern,
wie Sie sicher wissen, ist die staatlich vorgegebene Maskenpflicht in Praxen und Kliniken zum 07.04.2023 ausgelaufen.
Im Zuge unseres Hausrechts möchten wir Sie dennoch darum bitten, in unserer Praxis durchgehend einen medizinischen Mund- Nasenschutz / FFP2 Maske zu tragen, sowie sich an die alt bekannten Hygienemaßnahmen zu halten.
Ferner möchten wir Sie bitten, unsere Praxis bei Erkältungssymptomen und Unwohlsein nicht zu betreten und den KFO-Termin telefonisch zu verschieben. Dafür genügt schon ein kurzer Anruf!
Diese Maßnahmen dienen IHREM und UNSEREM Schutz gleichermaßen!
Vielen Dank für Ihr Verständnis.